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Informationen zur Barrierefreiheit

Leichte Sprache


Herzlich willkommen!

Hier finden Sie Informationen in Leichter Sprache
über das Immobilien-Portal
der Bundes-Anstalt für Immobilien-Aufgaben
und über den Aufbau dieser Internet-Seite.

Die Informationen in Leichter Sprache haben 3 Teile:

1. Über das Immobilien-Portal
2. Aufbau der Internet-Seite
3. Erklärung zur Barriere-Freiheit


1. Über das Immobilien-Portal


Ein Angebot der BImA


Das Immobilien-Portal ist ein Angebot
der Bundes-Anstalt für Immobilien- Aufgaben, kurz  BImA.
Die BImA ist eine der größten Eigentümerinnen
von Gebäuden und Grundstücken in Deutschland.
Die BImA besitzt auch Wälder in Deutschland.

Das sind zum Beispiel die Aufgaben der BImA:

  • Anmietung und Vermietung
  • Neubau
  • Verkauf

Die BImA gehört zum Bundes-Ministerium der Finanzen.
Die Zentrale der BImA, also der Haupt-Standort ist in Bonn.
Aber die BImA hat viele Standorte in ganz Deutschland,
zum Beispiel in Berlin, Dortmund, Erfurt, München und Rostock.
Ungefähr 7.000 Menschen arbeiten bei der BImA.

Mehr über die Arbeit der BImA erfahren Sie
auf der Haupt-Internet-Seite  www.bundesimmobilien.de.
Dort gibt es auch Informationen in Leichter Sprache.


4 verschiedene Immobilien-Arten


Hier, im Immobilien-Portal der BImA,
finden Sie alle Immobilien,
die aktuell gekauft oder gemietet werden können.
Dabei gibt es diese 4 Immobilien-Arten:

  • Wohn-Immobilien
    Das sind Wohnungen und Häuser
    oder auch Grundstücke,
    die für den Neubau von Wohnungen geeignet sind.
  • Gewerbe-Immobilien
    Diese besonderen Immobilien sind nicht zum Wohnen.
    Das sind zum Beispiel Lager-Hallen
    oder ehemalige Kasernen, also Militär-Unterkünfte.
  • Land- und Forst-Immobilien
    Das sind landwirtschaftliche Flächen,
    zum Beispiel Äcker, Wiesen und Weiden,
    und forstwirtschaftliche Flächen, also Wälder.
  • Wohnungs-Fürsorge
    Das sind Wohnungen für Bundes-Beschäftigte,
    damit sie nah an Ihrem Dienstort wohnen können.
    Der Zugang ist passwort-geschützt.

Außerdem bietet die BImA Grundstücke an,
die für die Erzeugung von erneuerbaren Energien geeignet sind,
zum Beispiel für Solar-Anlagen oder Wind-Räder.
So unterstützt die BImA die Energie-Wende und den Umwelt-Schutz.
Und die BImA säubert ehemalige Militär-Grundstücke.
Dabei entfernt sie Gifte und manchmal auch Bomben.

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2. Aufbau der Internet-Seite


Ganz oben links ist immer das BImA-Logo:

Logo der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben: Unter dem Namen ist ein dunkelroter Strich. Links daneben ist ein dunkelgrünes Gebäude angedeutet.

Dort kommen Sie zur Internet-Seite bundesimmobilien.de.
Sie verlassen dann das Immobilien-Portal.

Ganz oben rechts ist immer der Bereich „Barrierefreiheit“:

das Wort 'Barrierefreiheit' und rechts daneben eine Figur mit erhobenen Armen in einem Kreis

Der Bereich öffnet sich in einem neuen Tab.

Im Bereich „Barrierefreiheit“ gibt es diese Unter-Bereiche:

  • Leichte Sprache
    Dort finden Sie Informationen in Leichter Sprache.
    Hier lesen Sie grade.
  • Deutsche Gebärdensprache
    Dort finden Sie Videos in Deutscher Gebärden-Sprache
    über das Immobilien-Portal der BImA.
  • Erklärung zur Barrierefreiheit
    Dort geht es um die Zugänglichkeit des Immobilien-Portals
    für Menschen mit Behinderungen.
    Mehr zur Barriere-Freiheit erfahren Sie in Teil ‎‎‎3.
  • Kontakt zur Barrierefreiheit
    Dort finden Sie ein Kontakt-Formular
    für Probleme mit der Barriere-Freiheit.

Rechts daneben ist immer der Bereich „meine BImA“:

die Wörter 'meine BImA' und links daneben ein Kreis mit einem Querstrich

Dort kommen Sie zur Anmeldung beim Immobilien-Portal.
Mit einem persönlichen Zugang können Sie
zum Beispiel Such-Anfragen speichern.
Neue Such-Ergebnisse bekommen Sie dann per E-Mail.

Unter den Bereichen „Barrierefreiheit“ und „meine BImA“
ist immer ein Link zur Start-Seite des Immobilien-Portals.
Neben „Startseite“ steht „mein Immobilienportal“.
Dieser Bereich kann nur dann angeklickt werden,
wenn Sie mit Ihren Zugangs-Daten angemeldet sind.


Such-Funktion


Auf der Start-Seite folgt dann die Such-Funktion:

Suchfunktion mit 6 verschiedenen Filtern

Für Ihre Immobilien-Suche gibt es diese Filter:

  1. Über das Eingabefeld Vermarktungsart können Sie
    wählen zwischen Mieten, Kaufen, Pachten oder
    beliebig, also alles.
  2. Über das Eingabefeld Adresse können Sie eine
    Immobilie suchen. Sie können ein Bundes-Land,
    eine Stadt, einen Ort oder eine Post-Leitzahl eingeben.
    Während der Eingabe werden Ihnen Vorschläge angezeigt.
    Sie müssen einen der Vorschläge auswählen,
    damit die Suche funktioniert.
  3. Über das Eingabefeld Immobilienart können Sie
    wählen zwischen Wohn-Immobilien, Gewerbe-Immobilien,
    Land- und Forst-Immobilien, Wohnungs-Fürsorge
    oder beliebig, also alle Immobilien-Arten.
  4. Über das Eingabefeld Preis können Sie den Preis in Euro
    angeben, den Sie höchstens bezahlen möchten.
  5. Über das Eingabefeld Größe können Sie die Größe in 
    Quadrat-Metern angeben, die Ihre Immobilie mindestens
    haben soll.
  6. Über das Eingabefeld Umkreis können Sie den Umkreis
    Ihrer Suche festlegen, also die höchste Entfernung zu
    dem Ort im Eingabefeld Adresse.


Mittelteil der Start-Seite


Unter der Such-Funktion sind die 4 Immobilien-Arten kurz erklärt:

4 Immobilien-Arten von links oben nach rechts unten: Wohnimmobilien, Gewerbeimmobilien, Land- & Forstimmobilien, Wohnungsfürsorge

Wenn Sie auf eine Immobilien-Art klicken,
dann startet die deutschlandweite Suche.
Es erscheint dann eine Übersicht mit allen Immobilien
aus der gewählten Immobilien-Art.

Weiter unten auf der Start-Seite sind Fotos
und Informationen zu aktuellen Immobilien der BImA.
Die Auswahl der angezeigten Immobilien ist zufällig.


Fuß-Zeile der Internet-Seite

Ganz unten auf der Internet-Seite sind immer diese Bereiche:

  • Impressum
    Dort steht, wer für die Internet-Seite verantwortlich ist.
    Das ist die Bundes-Anstalt für Immobilien-Aufgaben.
  • Datenschutz
    Die Internet-Seite sammelt bestimmte Daten,
    zum Beispiel über Ihren Internet-Browser.
    Dort erfahren Sie, wie Ihre Daten verwendet werden.
  • Kontakt
    Dort finden Sie die Kontakt-Daten
    von verschiedenen Abteilungen in der BImA.
    Es gibt auch ein Kontakt-Formular für Fragen.


Seiten-Ansicht ändern


Sie können die Ansicht der Seite vergrößern.
Dafür drücken Sie gleichzeitig die Tasten „Strg“ und „+“.
Wenn Sie die Ansicht der Seite verkleinern möchten,
dann drücken Sie gleichzeitig die Tasten „Strg“ und „-“.
Wenn Sie zur normalen Ansicht zurück möchten,
dann drücken Sie gleichzeitig die Tasten „Strg“ und „0“.


Mobile Ansicht


In der mobilen Ansicht, zum Beispiel auf dem Smartphone,
sieht die Internet-Seite ein bisschen anders aus.
Ganz oben rechts ist immer das Haupt-Menü:

Hauptmenü mobil: drei übereinanderliegende Querstriche

Dort finden Sie den Link zur Start-Seite und die Bereiche
„Barrierefreiheit“ , „mein Immobilienportal“ und „meine BImA“.

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Deutsche Gebärdensprache

Erklärung zur Barriere-Freiheit


Diese Erklärung gilt für die unter https://immobilienportal.bundesimmobilien.de veröffentlichte Website der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben.


Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 ist bemüht, ihre Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.


Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer von der Deutschen Telekom MMS GmbH zuletzt am 19.04.2024 vorgenommenen Konformitätsbewertung gemäß BITV 2.0:2019 (bzw. EU-Richtlinie 2016/2102). Diese Überprüfung wird in regelmäßigen Abständen wiederholt.

Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der unten aufgeführten Unvereinbarkeiten nur teilweise vereinbar.


Folgende Seiten wurden gemäß den Kriterien der EN 301 549 v.3.2.1 geprüft:

•    Startseite https://immobilienportal.bundesimmobilien.de

•    Barrierefreiheit https://immobilienportal-barrierefreiheit.bundesimmobilien.de/informationen-zur-barrierefreiheit 

•    Suchresultate, Übersicht z.B. https://immobilienportal.bundesimmobilien.de/results?region=national&search=Bundesweit 

•    Verschiedene Immobilien-Detailseiten, die auf der Startseite verlinkt oder mit der Suchfunktion zu finden sind


Prüfung von Nicht-Web-Dokumenten

•    PDF Antrag für Wohnungsbewerber – Wohnungsfürsorge des Bundes

•    PDF Wohnungsbewerbung

•    PDF Grundriss

•    PDF Exposé 


Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?

Einige Teilbereiche, die nicht vereinbar mit der BITV 2.0:2019 und nicht konform mit der EIN 301 549 V3.2.1 sind:

•    Einige Inhalte sind nach Kontrastanpassung nur schwer wahrnehmbar. Nutzer haben verschiedene Möglichkeiten den Kontrast zu erhöhen oder die Farben zu invertieren (Dark-Mode); von Browser-Erweiterungen bis zu den Einstellungen im jeweiligen Betriebssystem. Eine Kontrastanpassung für alle Elemente umzusetzen ist nicht zu 100% möglich.

•    Manchmal ist der Kontrastabstand zum Beispiel bei Auswahlboxen eines Kontaktformulars nicht genug ausgeprägt. Da solche Standardauswahl Boxen nicht von allen Browsern einheitlich dargestellt werden und es sich hier um ein Standardelement handelt, wird davon ausgegangen das ein Nutzer oder eine Nutzerin bereits entsprechende Einstellungen benutzt, falls er oder sie Probleme mit der Kontrastdarstellung hat.

•    Einige Steuerelemente der Suche haben keine permanent sichtbare Beschriftung. Ihr Zweck kann daher schwerer verständlich und wahrnehmbar sein.

•    PDF-Formulare: Einige Formularfelder in PDF-Formularen haben bei der Ausgabe durch Screenreader keine korrekte Beschriftung. Dadurch kann ihr Zweck nicht korrekt wahrgenommen werden. Auch die Rollen einige Felder sind nicht korrekt, wodurch Verständnis und Bedienung dieser Felder erschwert ist. Abbildungen und Grafiken in PDF-Dokumenten haben sind zum Teil nicht mit aussagekräftigen Alternativtexten hinterlegt bzw. beziehen sich auf sensorische Merkmale. Blinde Screenreader-Nutzende können den Inhalt daher nur eingeschränkt wahrnehmen.


Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 15. Februar 2024 erstellt und am 22. Mai 2024 aktualisiert.


Feedback und Kontaktangaben

Über folgenden Kontakt können Sie Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitteilen und Informationen über Inhalte einholen, die von den gesetzlichen Bestimmungen ausgeschlossen sind. 

Bundesanstalt für Immobilienaufgaben

Ellerstraße 56

53119 Bonn

Tel. 0228/37787-0

E-Mail: digitalebarrierefreiheit@bundesimmobilien.de


Schlichtungsverfahren

Beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen gibt es eine Schlichtungsstelle gemäß § 16 BGG. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes zu lösen.

Sie können die Schlichtungsstelle einschalten, wenn Sie mit den Antworten aus der oben genannten Kontaktmöglichkeit nicht zufrieden sind. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Schlichtungsstelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden.

Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand.

Auf der Internetseite der Schlichtungsstelle finden Sie alle Informationen zum Schlichtungsverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Schlichtungsverfahren abläuft und wie Sie den Antrag auf Schlichtung stellen.

Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse:

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz

bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von

Menschen mit Behinderungen 

Mauerstraße 53 

10117 Berlin


Telefon: 030 18 527 2805

E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de   

Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de

Kontakt zur Barrierefreiheit

Wenn Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten von unserer Internet-Seite aufgefallen sind, können Sie uns diese gerne mitteilen. Bitte nutzen Sie dafür folgendes Kontaktformular.

Alle mit * markierten Felder sind bitte mindestens auszufüllen, damit wir Ihre Mitteilung bearbeiten bzw. uns mit Ihnen in Verbindung setzen können.